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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 21/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auftragsbekanntmachung Teilnahmewettbewerb

a) Zur Antragsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind:

a1) Zur Antragsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):

Stadtverwaltung Lahnstein

Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein

Telefon 0 26 21/91 4 - 0

Fax 0 26 21/9 14-2 98

E-Mail ausschreibungen@lahnstein.de

Internet http://www.lahnstein.de

a2) Zuschlag erteilende Stelle:

Vergabestelle, siehe oben

a3) Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind:

Adresse für elektronische Anträge

https://www.subreport.de/E14698359

b) Vergabeverfahren:

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, UVgO

Vergabenummer 3/2025

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

Zugelassene Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote

-

elektronisch

- in Textform

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):

Ort der Leistung: Am Kurpark, 56112 Lahnstein, Ernst-Wagner-Park

Art der Leistung: Objektplanung Freianlagen

Umfang der Leistung:

Schaffung eines naturnahen Kleingewässers durch Renaturierung des Weihers im Ernst-Wagner- Park einschließlich der Neugestaltung der im Zusammenhang stehenden Flächen.

Objektplanung Freianlagen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Diverse Fachbeiträge

e) Aufteilung in Lose:

nein

f) Zulassung von Nebenangeboten:

nein

g) Ausführungsfrist:

Ausführungsbeginn: nach Auftragserteilung

Ausführungsende: 31.12.2027

Die Bindefrist verlängert sich durch die Einhaltung der festgelegten Termine der städtischen politischen Gremien.

h) Bereitstellung/Anforderung der Teilnahme- und der Vergabeunterlagen:

Teilnahme- / Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E14698359

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

i) Teilnahme- und Bindefrist:

Ablauf der Teilnahmefrist: am 06.06.2025 um 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist: am 30.09.2025

j) Geforderte Sicherheitsleistungen:

---

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:

---

l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:

siehe Teilnahmeantrag

m) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Preis: 40%,

Fachliche Qualifikation & Erfahrung: 30%,

Projektorganisation & Vorgehensweise: 15%,

Nachhaltigkeit & ökologische Qualität: 15%

Sonstiges:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Sonstiger Nachweis:

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.