a) Zur Antragsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind:
a1) Zur Antragsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein
Telefon 0 26 21/91 4 - 0
Fax 0 26 21/9 14-2 98
E-Mail ausschreibungen@lahnstein.de
Internet http://www.lahnstein.de
a2) Zuschlag erteilende Stelle:
Vergabestelle, siehe oben
a3) Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind:
Adresse für elektronische Anträge
https://www.subreport.de/E14698359
b) Vergabeverfahren:
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, UVgO
Vergabenummer 3/2025
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote
| - | elektronisch |
|
| - in Textform |
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Ort der Leistung: Am Kurpark, 56112 Lahnstein, Ernst-Wagner-Park
Art der Leistung: Objektplanung Freianlagen
Umfang der Leistung:
Schaffung eines naturnahen Kleingewässers durch Renaturierung des Weihers im Ernst-Wagner- Park einschließlich der Neugestaltung der im Zusammenhang stehenden Flächen.
Objektplanung Freianlagen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Diverse Fachbeiträge
e) Aufteilung in Lose:
nein
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
g) Ausführungsfrist:
Ausführungsbeginn: nach Auftragserteilung
Ausführungsende: 31.12.2027
Die Bindefrist verlängert sich durch die Einhaltung der festgelegten Termine der städtischen politischen Gremien.
h) Bereitstellung/Anforderung der Teilnahme- und der Vergabeunterlagen:
Teilnahme- / Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.subreport.de/E14698359
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
i) Teilnahme- und Bindefrist:
Ablauf der Teilnahmefrist: am 06.06.2025 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 30.09.2025
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
---
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
---
l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
siehe Teilnahmeantrag
m) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Preis: 40%,
Fachliche Qualifikation & Erfahrung: 30%,
Projektorganisation & Vorgehensweise: 15%,
Nachhaltigkeit & ökologische Qualität: 15%
Sonstiges:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sonstiger Nachweis:
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.