Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlichen Sitzungen am 18. September 2025 und 6. Mai 2026 gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB den jeweiligen Beschluss gefasst, die beiden o.g. Verfahren einzuleiten. Diese Beschlüsse wurden am 22. Mai 2026 im vorliegenden Rhein-Lahn-Kurier Nr. 21 öffentlich bekannt gemacht.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der beiden Planungen ist aus der abgedruckten Karte zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der späteren Planzeichnung.
Die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB findet statt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen in der Zeit vom Donnerstag, den 28. Mai 2026 bis Freitag, den 12. Juni 2026.
Die Planungsunterlagen sind in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein ausgelegt, im Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c, Raum 10 im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, donnerstags von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie freitags von 8:30-11:30 Uhr. Die Verwaltung ist am 4. Juni und 5. Juni 2026 geschlossen.
Die Unterlagen werden in der gleichen Zeit im Internet veröffentlicht.
Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können, lautet: https://www.lahnstein.de/aktuelles/.
Der Öffentlichkeit wird damit öffentlich unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen,
Damit haben Sie Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie die Unterlagen einsehen und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Lahnstein schriftlich oder zur Niederschrift abgeben; darüber hinaus können diese auch per Email (stadtverwaltung@lahnstein.de), Telefax (Fax-Nr. 02621 914330) oder per Briefpost (Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein) eingereicht werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere Planung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einfließen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht als Ansprechpartner Herr Schwarz unter der Telefonnummer 02621 914163 zur Verfügung.