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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 21/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur Durchführung der neunten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lahnstein und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 - Victoriabrunnen (gemäß § 3 Absatz 1 BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentli­chen Sitzungen am 18. September 2025 und 6. Mai 2026 ge­mäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB den jeweiligen Beschluss ge­fasst, die beiden o.g. Verfahren einzuleiten. Diese Beschlüsse wurden am 22. Mai 2026 im vorliegenden Rhein-Lahn-Kurier Nr. 21 öffentlich bekannt gemacht.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der beiden Planungen ist aus der abgedruckten Karte zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der späteren Planzeichnung.

Die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB findet statt in Form ei­ner öf­fent­lichen Aus­legung der Planungsunterlagen in der Zeit vom Donnerstag, den 28. Mai 2026 bis Freitag, den 12. Juni 2026.

Die Planungsunterlagen sind in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein ausgelegt, im Verwaltungsge­bäude Didierstraße 21c, Raum 10 im Erdgeschoss, montags bis mitt­wochs von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, donnerstags von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie frei­tags von 8:30-11:30 Uhr. Die Verwaltung ist am 4. Juni und 5. Juni 2026 geschlossen.

Die Unterlagen werden in der gleichen Zeit im Internet veröffentlicht.

Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können, lautet: https://www.lahnstein.de/aktuelles/.

Der Öffentlichkeit wird damit öffentlich unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen, nämlich eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein durchgeführt wird.

Damit haben Sie Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen, in­dem Sie die Unterlagen einsehen und während der Auslegungsfrist Stellung­nah­men bei der Stadtverwal­tung Lahnstein schriftlich oder zur Nieder­schrift abge­ben; darüber hinaus können diese auch per Email (stadtverwal­tung@lahn­stein.de), Telefax (Fax-Nr. 02621 914330) oder per Briefpost (Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein) eingereicht werden.

Die frist­gerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere Planung nach Ab­wä­gung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und un­tereinander ein­flie­ßen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öf­fent­lich­keits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzei­tig abgegeben worden sind, bei der Be­schluss­fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben kön­nen.

Für Fragen steht als Ansprechpartner Herr Schwarz unter der Telefonnummer 02621 914163 zur Verfügung.

Lahnstein, den 12.05.2026
Stadtverwaltung Lahnstein
I.V. Johannes Lauer
gez. Lennart Siefert
(Oberbürgermeister)