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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 21/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 - Victoriabrunnen (gemäß § 1 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlicher Sitzung am 6. Mai 2026 ge­mäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss gefasst, ein Verfah­ren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für

das Areal rund um den „Victoriabrunnen“ in Oberlahnstein einzulei­ten, weil es für die dortige städ­tebau­liche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Der Bebau­ungsplan soll die Nummer 55 und den Namen „Victoriabrunnen“ tragen. Die ge­naue Abgrenzung des Geltungsberei­ches ergibt sich im Verlauf des Aufstel­lungsverfahrens.

Das Areal rund um den „Victoria-Brunnen“ soll durch die neunte Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Sonderbaufläche (S) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ nach § 11 BauNVO dargestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 55 wird (im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) aus dieser Darstellung ein Sondergebiet, das der Erholung dient, entwickeln - mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz“ (nach § 10 Abs. 1 BauNVO).

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der abgedruckten Karte (Übersicht) zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der späteren Planzeichnung.

Für Fragen steht  als Ansprechpartner Herr Schwarz unter der Telefonnummer 02621 914163 zur Verfügung.

Lahnstein, den 08.05.2026
Stadtverwaltung Lahnstein
gez. Lennart Siefert
(Oberbürgermeister)