Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlicher Sitzung am 6. Mai 2026 gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für
das Areal rund um den „Victoriabrunnen“ in Oberlahnstein einzuleiten, weil es für die dortige städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Bebauungsplan soll die Nummer 55 und den Namen „Victoriabrunnen“ tragen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.
Das Areal rund um den „Victoria-Brunnen“ soll durch die neunte Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Sonderbaufläche (S) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ nach § 11 BauNVO dargestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 55 wird (im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) aus dieser Darstellung ein Sondergebiet, das der Erholung dient, entwickeln - mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz“ (nach § 10 Abs. 1 BauNVO).
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der abgedruckten Karte (Übersicht) zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der späteren Planzeichnung.
Für Fragen steht als Ansprechpartner Herr Schwarz unter der Telefonnummer 02621 914163 zur Verfügung.