Termine im Service-Center können bis zu vier Wochen im Voraus gebucht werden. (Foto: Mira Bind / Stadtverwaltung Lahnstein)
Jeder Deutsche ist ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen. Um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es gerade zur nahenden Urlaubszeit besonders wichtig zu prüfen, ob die Ausweisdokumente auf dem neuesten Stand sind. Die Bearbeitungsdauer für neue Dokumente beträgt etwa vier bis fünf Wochen. Um eventuelle Engpässe vorzubeugen, sollte daher ausreichend Zeit für die Beantragung und Ausstellung eingeplant werden. Seit 2023 erhebt das Service-Center Lahnstein Verwarn- und Bußgelder auch im Kfz-, Pass- und Meldewesen, sodass eine verspätete Beantragung neuer Dokumente nicht nur der Fahrt in den Urlaub im Weg stehen kann, sondern auch zu Mehrkosten führt. Zudem wird dringend an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, bereits beantragte Personaldokumente im Service-Center abzuholen. Derzeit liegen dort zahlreiche Dokumente bereit.
Zur erhöhten Sicherheit und verbesserten Identifizierung müssen Kinder ab einem Alter von sechs Jahren bei der Beantragung von Ausweisdokumenten persönlich zur Abnahme ihrer Fingerabdrücke erscheinen. Zusätzlich ist es vorgeschrieben, dass beide gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung zur Ausstellung des Dokuments geben. Sollte ein Elternteil nicht anwesend sein, ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich. Das entsprechende Formular ist auf der Webseite der Stadtverwaltung Lahnstein erhältlich.
Nicht nur die rechtzeitige Beantragung von Ausweisdokumenten ist verpflichtend, sondern auch die fristgerechte Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug. Ebenso muss die Adresse in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden, um Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden. Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Diese muss den tatsächlichen Einzug und die Namen der Bewohner enthalten und ist ebenfalls auf der Webseite der Stadt Lahnstein zu finden. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer der Immobilie, muss dies ebenfalls vermerkt werden. Es ist den Wohnungsgebern freigestellt, gelegentlich eine kostenlose Hausauskunft zu erhalten, um aktuelle Meldeverhältnisse einzusehen. Bei nicht geklärten Meldeverhältnissen entstehen möglicherweise ungerechtfertigte Abfallgebühren. Die Daten werden von der Meldebehörde an die Kreisverwaltung Bad Ems weitergegeben.
Wohnungsgeber können über die Wohnungsgeberbestätigung auch den Auszug einer gemeldeten Person beim Service-Center der Stadt Lahnstein anzeigen. Außerdem sollten die Mitarbeiter des Service-Centers informiert werden, wenn sich eine Person über einen längeren Zeitraum in einer Wohnung aufhält, ohne sich im Sinne des Gesetzes anzumelden.
Des Weiteren sollten Haus- und Wohnungseigentümer darauf achten, dass Briefkästen, auch von Mietern, beschriftet sind. Wenn die Post nicht zugestellt werden kann, erhält die Stadt Lahnstein von den Versendern kostenpflichtige Melderegisteranfragen. Die entstandenen Gebühren können auf die Empfänger verteilt werden und es entstehen Mehrkosten.
Das Service-Center der Stadt Lahnstein steht allen Bürgerinnen und Bürgern mit seinem umfangreichen Serviceangebot zur Verfügung. Termine können bis zu vier Wochen im Voraus unter https://termine-reservieren.de/termine/lahnstein/ gebucht werden. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dieser über den Link in der Bestätigungs-Email abzusagen, um ihn kurzfristig weitergeben zu können. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorherige Terminvereinbarung für Angelegenheiten im Service-Center erforderlich ist. Durch die Vereinbarung von Terminen können Wartezeiten reduziert und eine individuelle Betreuung gewährleistet werden.