Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Lahnstein für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Lahnstein und den Strafkammern des Landgerichts Koblenz.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat haben in den Sitzungen am 27.04.2023 sowie 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Koblenz und das Amtsgericht Lahnstein gefasst. In diese Liste sind 57 Personen aufgenommen worden.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
26.06.2023 bis 30.06.2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Verwaltungsgebäude Kirchstraße 1, Lahnstein, Zimmer 32
zu folgenden Zeiten:
vom 26.06.2023 bis 28.06.2023
von 8.00 12.00 Uhr und von 14.00 16.00 Uhr,
am 29.06.2023
von 8.00 12.00 Uhr und von 14.00 18.00 Uhr
und am 30.06.2023
von 8.00 12.00 Uhr
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll im Verwaltungsgebäude Kirchstraße 1, Lahnstein, Zimmer 32, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.