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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 24/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ausbau Hohenrhein - Kampfmittelsondierung

Auftragsbekanntmachung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):

Stadtverwaltung Lahnstein

Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein

Telefon 0 26 21/91 4 - 0

Fax 0 26 21/9 14-2 98

E-Mail ausschreibungen@lahnstein.de

Internet http://www.lahnstein.de

a2) Zuschlag erteilende Stelle:

Vergabestelle, siehe oben

a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E77857597

Anschrift für schriftliche Angebote

Vergabestelle, siehe oben

b) Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung, UVgO

Vergabenummer: 4/2023

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

Zugelassene Angebotsabgabe

-

elektronisch

- in Textform

-

schriftlich

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):

Ort der Leistung: Hohenrhein, 56112 Lahnstein

Art der Leistung: Ausbau Hohenrhein - Kampfmittelsondierung

Umfang der Leistung:

Hauptmassen:

ca. 15.800 m2 Flächendetektierung

ca. 20 Tage Baubegleitung durch Feuerwerker

ca. 5 Tage Einsatz geschützter Bagger

ca. 1 Stück Abschlussbericht

e) Aufteilung in Lose:

nein

f) Zulassung von Nebenangeboten:

ja

g) Ausführungsfrist:

Ausführungsbeginn: 33. KW 2023

Ausführungsende: 52. KW 2024

Das beauftragte Unternehmen wird voraussichtlich nicht dauerhaft in dem angegebenen Ausführungszeitraum tätig sein. Die Ausführungszeiten setzen sich aus verschiedenen Arbeitsabschnitten zusammen, in denen das beauftragte Unternehmen in unterschiedlichen Bauabschnitten die Leistungen auszuführen hat.

h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E77857597

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

i) Angebots- und Bindefrist:

Ablauf der Angebotsfrist: am 05.07.2023 um 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist: am 03.08.2023

j) Geforderte Sicherheitsleistungen:

---

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:

---

l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

m) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Preis

Sonstiges:

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.