Es wird hiermit bekannt gegeben, dass in diesem Jahr an 2 Verkehrsanlagen im Stadtgebiet Ausbaumaßnahmen beginnen, die beitragspflichtige Maßnahmen im Sinne des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) i. V. m. der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Lahnstein vom 27.07.2023 darstellen und die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen zur Folge haben.
Betroffen ist die Abrechnungseinheit 1 - Niederlahnstein Tallage, in der der Mischwasserkanal in der Bahnhofstraße zwischen Kreisel Kölner Straße und Dr.-Michel-Straße in Form einer sog. Inlinermaßnahme erneuert wird.
In Abrechnungseinheit 3 - Oberlahnstein Innenstadt erfolgt ein Vollausbau der Straße Lindenweg.
Die Eigentümer aller beitragspflichtigen Grundstücke in den o. g. Abrechnungseinheiten 1 und 3 werden entsprechend der derzeitigen Gesetzes- und Rechtslage zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen herangezogen.
Die für die Beitragsveranlagung maßgebende Ausbaubeitragssatzung einschließlich der dazugehörigen Anlagen, in denen die Abrechnungseinheiten dargestellt sind sowie weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der Stadt Lahnstein unter www.lahnstein.de/verwaltung/wiederkehrende-ausbaubeitraege abrufbar.
Für Fragen zum wiederkehrenden Beitrag stehen Ihnen Herr Karbach unter Rufnummer 02621 914-412 (k.karbach@lahnstein.de) sowie Frau Kupser -417 (w.kupser@lahnstein.de) gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Für Fragen, die die Planung und Bauausführung betreffen, wenden sie sich bitte an Herrn Best -415 (s.best@lahnstein.de) oder Frau Schmidt -420 (michaela.schmidt@lahnstein.de).
Für persönliche Vorsprachen im Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c sollte vorab bei den o.g. Sachbearbeitern eine Terminvereinbarung erfolgen.