Titel Logo
Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 26/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Aufruf von Reihengräbern des städtischen Friedhofs „Braubacher Straße“ in Lahnstein zum Zwecke der Wiederbelegung

Aufgrund des § 13 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein vom 24.11.2010 wird die Einebnung der Reihengräber in nachfolgend genanntem Grabfeld, deren Ruhezeit abgelaufen ist, bekannt gegeben:

Feld 4000

Grab-Nr.: 1 bis Grab-Nr.: 58

In den Schaukästen an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs und unmittelbar am betroffenen Grabfeld ist eine namentliche Liste angebracht, aus der die betroffenen Gräber hervorgehen.

Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist, erfolgt die Abräumung durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

Für nähere Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Friedhofsmitarbeiter, Herr Krämer, gerne zur Verfügung. Er ist erreichbar unter der Rufnummer 0170 3583357.

Lahnstein, den 22. Juni 2023
Stadtverwaltung Lahnstein