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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 26/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Wiederkehrende Ausbaubeiträge Abrechnungseinheit 1

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass in der zweiten Jahreshälfte 2025 mit einer weiteren Ausbaumaßnahme einer Verkehrsanlage im Stadtgebiet begonnen wird, die beitragspflichtige Maßnahmen im Sinne des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) i. V. m. der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Lahnstein vom 27.07.2023 darstellt.

Betroffen ist die Abrechnungseinheit 1 - Niederlahnstein Tallage, in der der Mischwasserkanal in der Markstraße zwischen der Einmündung der Straße „Im Nauling“ und „Goethestraße“ in Form einer sog. Inlinermaßnahme erneuert wird.

Die Eigentümer aller beitragspflichtigen Grundstücke in den o. g. Abrechnungs-einheiten 1 werden entsprechend der derzeitigen Gesetzes- und Rechtslage zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen herangezogen.

Die für die Beitragsveranlagung maßgebende Ausbaubeitragssatzung einschließlich der dazugehörigen Anlagen, in denen die Abrechnungseinheiten dargestellt sind sowie weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der Stadt Lahnstein unter www.lahnstein.de/verwaltung/wiederkehrende-ausbaubeitraege abrufbar.

Für Fragen zum wiederkehrenden Beitrag stehen Ihnen Herr Karbach unter Rufnummer 02621/914-412 sowie Frau Kupser -417 gerne für Auskünfte zur Verfügung. Ihr Anliegen können Sie entweder schriftlich per Post oder via E-Mail an: ausbaubeitraege@lahnstein.de senden.

Für Fragen, die die Planung und Bauausführung betreffen, wenden sie sich bitte an Herrn Best -415 (s.best@lahnstein.de)

Für persönliche Vorsprachen im Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c sollte vorab bei den o.g. Sachbearbeitern eine Terminvereinbarung erfolgen.

Lahnstein, 16.06.2025
Lennart Siefert, Oberbürgermeister