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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Brunnenabschluss Brauchwasserbrunnen Kläranlage

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Stadtverwaltung Lahnstein

Kirchstraße 1

56112 Lahnstein

Telefon: 0 26 21/91 4 - 0 

Fax: 0 26 21/9 14-2 98

E-Mail: ausschreibungen@lahnstein.de

Internet: http://www.lahnstein.de

b) Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer 08/2026

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

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elektronisch

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schriftlich

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

Sustaplast-Straße 2, 56112 Lahnstein

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Brunnenabschluss Brauchwasserbrunnen Kläranlage Lahnstein-Braubach

Lieferung und Herstellung eines Brunnenabschlusses

  • Ausführung der Tiefbauarbeiten für die Fundamentplatte sowie die Leitungsverlegung

  • Lieferung und Installation der Brunneneinhausung einschließlich Montage des bauseits bereitgestellten Brunnenkopfes DN 700

  • Ausführung der Pumpen-, Rohrleitungs- und elektrotechnischen Installationsarbeiten

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage: ---

Zweck des Auftrags: ---

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 38. Kalenderwoche 2026

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 48. Kalenderwoche 2026

j) Nebenangebote

zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden

elektronisch zur Verfügung gestellt unter https://www.subreport.de/E89869991

Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist 

am 23.07.2026 um 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist: am 04.09.2026

p) Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E89869991

Anschrift für schriftliche Angebote:  Vergabestelle, siehe oben

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Preis

s) Eröffnungstermin

am 23.07.2026 um 11:00 Uhr

Ort: Stadtverwaltung Lahnstein - Fachbereich 3 / WBL, Didierstraße 21 c, Raum 26, 56112 Lahnstein

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Bieter und deren Bevollmächtigte.

t) geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

---

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Es wird jedoch die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners verlangt. Dieser muss für die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) handeln können und für diese insbesondere Erklärung abgeben dürfen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Referat 45 -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier