Auftragsbekanntmachung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon 0 26 21/91 4 - 0
Fax 0 26 21/9 14-2 98
E-Mail ausschreibungen@lahnstein.de
Internet http://www.lahnstein.de
a2) Zuschlag erteilende Stelle:
Vergabestelle, siehe oben
a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Adresse für elektronische Angebote https://www.subreport.de/E17815846
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, UVgO
Vergabenummer 8/2024
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe
| - | elektronisch |
| - in Textform |
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Ort der Leistung: 56112 Lahnstein, Stadt Lahnstein
Art der Leistung:
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Umfang der Leistung:
Als kommunale Wärmeplanung wird die Erarbeitung von Entwicklungsplänen und Bauplänen seitens einer Kommune bezeichnet, welche dazu dienen, eine Wärmeinfrastruktur für „Quartiere“ - also für Gebiete, die üblicherweise kleiner als Stadtviertel sind - oder für kommunale Gebiete teils oder im Ganzen zu entwerfen und baulich praktisch umzusetzen. Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Lahnstein wird zu 100 % vom bundesweiten Fördermittelgeber Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) für einen Zeitraum von einem Jahr gefördert. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans erfolgt gemäß Nr. 1.11 des Technischen Annexes der Kommunalrichtlinie. Der Wärmeplan besteht aus folgenden inhaltlichen Bestandteilen: Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung, Quantitative und räumlich differenzierte Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen/im beplanten Gebiet vorhandenen Potenzialen erneuerbarer Energien (vgl. § 16 WPGE), Zielszenarien und Entwicklungspfade für das Jahr 2045 mit Zwischenzielen für die Jahre 2030, 2035, 2040 (vgl. §§ 17 und 18 WPGE), Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung für die Verbandsgemeinde/Stadt/Ortsgemeinde (vgl. § 20 WPGE), Beteiligung von Verwaltungseinheiten und allen weiteren relevanten Akteure, insbesondere relevanter Energieversorger (Wärme, Gas, Strom), an der Entwicklung der Zielszenarien und Entwicklungspfade sowie der umzusetzenden Maßnahmen (Nr. 1.11 des Technischen Annexes zur KRL, vgl. § 7 WPGE), Verstetigungsstrategie inklusive Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten unter Berücksichtigung des künftigen Wärmeplanungsgesetzes und des zugehörigen künftigen Landesrechts (insbes. bzgl. Zuständigkeiten), Controlling-Konzept für Top-down- und Bottom-up-Verfolgung der Zielerreichung inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und -auswertung und Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen. Im Leistungspaket sind auch noch folgende begleitende Maßnahmen gemäß 7.4 der Kommunalrichtlinie enthalten: Endredaktion und Druck des Plans, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung und Begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
e) Aufteilung in Lose:
nein
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
g) Ausführungsfrist:
Ausführungsbeginn: 41/2024
Ausführungsende: 40/2025
Die Bindefrist wird bis zum 11.10.2024 verlängert mit Begründung der Einhaltung der Termine der städtischen Gremien und des Stadtrats.
h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.subreport.de/E17815846
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
i) Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: am 15.08.2024 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 11.10.2024
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
---
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
---
l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
siehe Vergabeunterlagen
m) Zuschlagskriterien
Nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
40% Preis
25% Zeitplanung
25% Erfahrung
10% Kommunikationsstrategie
Sonstiges:
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.