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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 29/2023
Nachrichten der Verwaltung
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Letzte Ratssitzung vor der Sommerpause

Ute Hierse stellte für den Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2018 vor.

Viele Besucher waren bei der Stadtratssitzung am 13. Juli in der Stadthalle Lahnstein. (Fotos: Mira Bind / Stadtverwaltung Lahnstein)

Lahnsteiner Stadtrat tagte am 13. Juli

Der Lahnsteiner Stadtrat tagte am 13. Juli zum letzten Mal vor der Sommerpause in den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein.

Ein Vertreter der DB Netz AG stellte im Tagesordnungspunkt 1 den Projektverlauf und Status der Schallschutzmaßnahmen im Mittelrheintal vor. In Lahnstein werden in neun Abschnitten Schallschutzwände an den Bahngleisen gebaut. Laut Gestaltungskonzept fügen sich diese farblich passend und in Abstimmung mit der UNESCO in die Umgebung ein. Im südlichen Teil Lahnsteins verläuft die längste neue Schallschutzwand durch einen industriegeprägten Ortsteil entlang der Braubacher Straße. Die weiteren Schallschutzwände im Ortsinneren sind durch Gärten und Grünstreifen wenig sichtbar.

Nach der Einwohnerfragestunde stimmte der Rat der Annahme der Spenden für die Grundschule Friedrichssegen (Kletter- und Motorikparcours) und das Jugendkulturzentrum (Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen) einstimmig zu.

Nachfolgend wurde der Jahresabschluss der Stadt Lahnstein zum 31. Dezember 2018 gemäß beschlossen. Dem ehemaligen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten wurde die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05.05.2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen. Die geänderte Rechtslage macht den Erlass einer neuen Satzung erforderlich. Entsprechend stimmte der Stadtrat der neuen „Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen“ einstimmig zu. Ein Lageplan mit Zonenaufteilung findet sich unter www.lahnstein.de/stadt.

Der Rat beschloss mehrheitlich, den Flächennutzungsplan ‘99 der Stadt Lahnstein in dem umschriebenen Bereich zwischen Didierstraße und Rhein zu ändern und entsprechend der zeichnerischen Ausführung als gemischte Bauflächen (M) darzustellen.

Es wurde mehrheitlich beschlossen, für den Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze zu Koblenz im Norden, der Didierstraße im Osten, dem Rhein im Westen und der Sustaplast-Straße im Süden einen Bebauungsplan mit der Nummer 43 und dem Namen „Niederlahnstein Nordwest: Rund um die Löhnberger Mühle“ aufzustellen.

Einstimmig wurde die Aufhebung des in der Sitzung des Stadtrates am 21. November 2022 gefassten Aufstellungsbeschlusses, einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Bundessstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden einen Bebauungsplan mit der Nummer 50 und dem Namen „Hohenrheiner Hütte / Alte Schleuse“ aufzustellen, da die Voraussetzungen mit der Zielsetzung eines Gewerbegebietes nicht mehr gegeben sind. Auch die Veränderungssperre wurde einstimmig aufgehoben.

Für den Bereich zwischen der Bundessstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden wird entsprechend dem einstimmigen Ratsbeschluss ein Bebauungsplan mit der Nummer 50 und dem Namen „Rund um die Alte Schleuse“ aufgestellt. Um den Bebauungsplan entsprechend der künftigen Darstellung des Flächennutzungsplanes aus diesem zu entwickeln, ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ vorgesehen. So wurde einstimmig beschlossen, den Bereich zwischen der Bundesstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden des ehemaligen Geländes der Hohenrheiner Hütte zu ändern und entsprechend der zeichnerischen Ausführung als Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ darzustellen. Zudem wurde eine Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre einstimmig beschlossen.

Die Ablösung fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien ist eine dervorrangigsten Aufgaben, mit der sich alle staatlichen Ebenen aktuell konfrontiert sehen. Neben der Bekämpfung des Klimawandels stehen Aspekte wie die Sicherstellung der Versorgungssicherheit aber auch der energiepolitischen Souveränität in der Diskussion. Die Lahnsteiner Gemarkung bietet erhebliche Möglichkeiten im Bereich der Windenergienutzung. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen sollen Standorte berücksichtigt werden, an denen der Bau von mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund möglich ist.

Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu dörflichen Gebieten, Misch- und Kerngebieten und urbanen Gebieten beträgt 900m. Unter Anlegung dieser Parameter ergeben sich einige Flächen im Eigentum der Stadt, die grundsätzlich zur Einrichtung eines Windparks geeignet sind. Auf dieser Grundlage beschloss der Rat einstmmig, geeignete städtische Waldflächen im Bereich der Oberlahnsteiner Höhengebiete an geeignete Bewerber mit dem Ziel der Errichtung eines Windparks zu verpachten. Bei der Flächenauswahl sollen vor allem Flächen berücksichtigt werden, die durch die Folgen der Dürrejahre bereits jetzt stark betroffen sind oder brachliegen.

Die dreigeschossige Grundschule Schillerschule wurde im Jahr 1959 errichtet. Das Gebäude zeigt einen starken Renovierungsbedarf auf. Die Einrichtung ist weder technisch, energetisch, ökologisch, noch optisch auf einem angemessenen Stand, so dass eine Generalsanierung erforderlich ist. Entsprechend beauftragte der Rat die Verwaltung einstimmig, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das nach der Vergabeordnung erforderliche EU-weite Ausschreibungsverfahren für die Generalsanierung der Schillerschule durchzuführen.

Anschließend wurde der Ausbau der Straße Hohenrhein behandelt und vom Rat einstimmig wie folgt beschlossen: Vergabe des Auftrags zum Ausbau an den mindestfordernden Bieter Eurovia Bau GmbH zu der Bruttoangebotssumme in Höhe von 5.193.258,48 Euro; Erteilung des Auftrags für die Kampfmittelsondierung an die Firma FGGK Kampfmittelbergung GmbH & Co KG zum Bruttoangebotspreis von 39.360,44 Euro; Auftragsvergabe Entsorgung und Verwertung an den Bieter Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG zu der Bruttoangebotssumme in Höhe von 337.541,81 Euro.

Für das Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) wurden vom Rat einstimmig Maßnahmen beschlossen, die der energetischen Sanierung bzw. Optimierung von Gebäuden dienen. Dazu zählen die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern zehn kommunaler Gebäude sowie der Fensteraustausch des Verwaltungsgebäudes in der Bahnhofstraße 49a.

Der Rat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Kanalreparaturmaßnahmen 2023 im Stadtgebiet Lahnstein an die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG zum Bruttoangebotspreis von 79.957,14 Euro zu erteilen.

Im Punkt Mitteilungen, Auskünfte informierte Oberbürgermeister Lennart Siefert über die Ergebnisse der Ausschreibungen für Arbeiten im Kur- und Heilwald. Im Rahmen der Realisierung des Kur- und Heilwaldes Lahnstein wurden im zweiten Bauabschnitt (Januar bis April 2023) ein Fitness-Parcours mit einem Bereich zur Sturzprävention, zwei Trockentoiletten und eine größere Station des Achtsamkeitspfades („Gleichgewicht“, Nähe Spießborn) errichtet. Darüber hinaus hat die Stadt in Eigenleistung mehrere Entspannungsstationen, die Station 4gewinnt und das Waldmikado im Atemparcours gebaut.

Nun stehen noch drei kleinere Bauabschnitte an, eine Begrüßungsstation am Parkplatz Spießborn (Holzbau), ein Gewerk Metallbau (2. Teil der Treppe im Atemparcours) und ein Gewerk Garten- und Landschaftsbau (u.a. Anbringung der Beschilderung).

Zudem informierte OB Siefert über den aktuellen Sachstand zur Bundesgartenschau 2029: Lahnstein wird mit seinen Rheinanlagen neben der Achse Burg Rheinfels, St. Goar und St. Goarshausen / Loreley, Bacharach und Rüdesheim einer der Hotspots der Bundesgartenschau 2029. In einem von der Buga gGmbH ausgeschriebenen Wettbewerb geht es nun darum, Ideen und Pläne für die nachhaltige Gestaltung des während der Gartenschau eintrittspflichtigen Areals zu erarbeiten. Gegenstand des Wettbewerbs in Lahnstein ist die Erarbeitung eines freiraumplanerischen Entwurfs für die Gestaltung des Uferbereiches am Rhein und der Lahnmündung (Realisierungsteil) sowie die städtebauliche Entwicklung im südlichen Bereich des derzeitigen Hafenbeckens (Ideenteil). Der Bahnhofsvorplatz Oberlahnstein wird ebenfalls ein Ideenteil sein.

Neben der Neugestaltung des Uferparks entlang der Stadtmauer ist die Entwicklung der Lahnmündung mit der Anbindung an die Hafenmole eine zentrale Aufgabe.

Ausgewählte Büros müssen die Wettbewerbsteilnahme bis zum 30. Juli 2023 bestätigen. Die Wettbewerbsunterlagen werden ab dem 31. Juli 2023 zur Verfügung gestellt. Nach der Sitzung des Preisgerichts am 11. Januar 2024 werden die ausgewählten Gewinner bekannt gegeben. Darüber hinaus arbeitet die Stadtverwaltung an zahlreichen flankierenden Projekten, welche sich in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung befinden.

Des Weiteren erläuterte Siefert den aktuellen Terminplan für das innerstädtische Verkehrskonzept der Brückensanierung B42. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für die Brückenbaumaßnahme einschließlich der Verkehrssicherungsarbeiten. Ende August / Anfang September beginnen die Bauarbeiten der Fahrbahnsanierungsarbeiten innerhalb Lahnsteins (Dauer ca. zwei Monate).

Ab Mitte September beginnt der erste Bauabschnitt am Abfahrtsast von der B 260 auf die B 42, der bis zum Jahresende 2023 andauert. Die Lahnbrücke der B 42 ist in beide Richtungen uneingeschränkt befahrbar, die B 42 zwischen Lahnbrücke und Brücke über die Allerheiligenbergstraße steht jedoch nur einspurig je Fahrtrichtung zur Verfügung. Es erfolgen ebenfalls die Einrichtung und der Aufbau der Beschilderung für die geänderte Verkehrsführung innerhalb Lahnsteins. Die Lahnbrücke der B 42 ist weiterhin in beide Richtungen uneingeschränkt befahrbar.

Ab Mitte Oktober bis Ende Dezember beginnt die Probephase der geänderten Verkehrsführung innerhalb Lahnsteins mit umfangreichen Verkehrsbeobachtungen, um ggf. auf Schwachstellen und Unvorhergesehenes im Verkehrskonzept reagieren zu können.

Ende Dezember wird die Vollsperrung der B 42 im Bereich der Lahnbrücke sowie der Umleitungsstrecken eingerichtet, ab 02. Januar 2024 erfolgt die Vollsperrung der B 42 im Bereich der Lahnbrücke sowie der Baubeginn der Brückenbaumaßnahme.

Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehenden Sitzungsterminen ist unter www.lahnstein.de/stadt unter dem Punkt „Ratsinformationen für Bürger“ einsehbar.