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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 30/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss des Verfahrens zur siebten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lahnstein (gemäß § 1 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB)

Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Eintragung der geplanten Änderung (M = gemischte Bauflächen; G = gewerbliche Bauflächen)

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlicher Sitzung am 13. Juli 2023 gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich rund um die Löhnberger Mühle zwischen Didierstraße und Rhein einzuleiten, weil es für die dortige städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lahnstein wurde nach Erteilung der Genehmigung durch die Höhere Verwaltungsbehörde am 12. November 1999 bekannt gemacht und trat damit in Kraft. In den Folgejahren wurden sechs Änderungsverfahren eingeleitet, um einzelnen Flächen eine neue Art der baulichen Nutzung zuzuweisen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lahnstein ist das Plangebiet überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Am südwestlichen Rand des Änderungsbereiches werden Teile einer ufernahen Grünfläche mit abgedeckt. Im Süden angrenzend sind die bestehende Kläranlage als Fläche für die Abwasserbeseitigung und westlich angrenzende Flächen zum Rhein hin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt; diese sind mittig teilweise überlagert mit der Darstellung einer Maßnahmenfläche für landespflegerischen Ausgleich und Ersatz. Im Osten schließen sich gewerbliche Bauflächen an.

Die Löhnberger Mühle im nördlichen Siedlungsgebiet der Stadt Lahnstein liegt in großen Teilen seit Jahren brach. Nach der Jahrtausendwende hat das Mühlengebäude und das umgebende Areal dreimal den Besitzer gewechselt.

Der derzeitige Grundstückseigentümer strebt nicht nur eine Revitalisierung des Mühlengebäudes, sondern auch eine Entwicklung des umgebenden Areals zu einem gemischt genutzten Quartier an - mit Wohnnutzungen, Seniorenresidenz, Kindertagesstätte, gastronomischer Nutzung sowie untergeordnetem Gewerbe. In diese Entwicklung sollen auch die südlich angrenzenden Flächen der bestehenden Gastronomie einbezogen werden.

Da ein Bebauungsplan mit der Festsetzung der beabsichtigten Nutzungen nicht aus der Darstellung einer gewerblichen Baufläche entwickelt werden kann, ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Durch die damit anstehende siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lahnstein soll ein Teilbereich rund um die Löhnberger Mühle zwischen Didierstraße und Rhein geändert und als gemischte Bauflächen (M) nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt werden.

Im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB wird der aus dem geänderten Flächennutzungsplan zu entwickelnde Bebauungsplan Nr. 43 aufgestellt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im vorgeschriebenen Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Darüber hinaus ist eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) einzuholen.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der Änderung ist aus dem obigen Flächennutzungsplan-Ausschnitt zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der späteren Planzeichnung.

Für Fragen steht als Ansprechpartner Herr Winfried Hoß unter der Telefonnummer 02621 914-163 zur Verfügung.

Lahnstein, den 19. Juli 2023
Stadtverwaltung Lahnstein
Lennart Siefert, Oberbürgermeister