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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 30/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lahnstein für das Haushaltsjahr 2026 vom 25.06.2026

Der Stadtrat hat am 25.06.2026 auf Grund von §§ 95 ff GemO RLP in der derzeit jeweils geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat mit Schreiben vom 13.07.2026 keine Rechtsbedenken geltend gemacht.

§ 1

Stellenplan

Der ursprünglich im Haushaltsplan 2026 enthaltene Stellenplan wird durch den beschlossenen Nachtragsstellenplan ersetzt.

§ 2

Weitere Bestimmungen

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung der Stadt Lahnstein für 2026 bleiben unverändert bestehen.

Lahnstein, den 14.07.2026
In Vertretung
Johannes Lauer, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 98 Abs.1 Satz 2 in Verbindung mit § 97 Abs.3 GemO ist der Nachtragshaushaltsplan nach der öffentlichen Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 27.07.2026 bis 04.08.2026 in den Diensträumen des Rathauses Kirchstraße 1 Zimmer 3.

Der Haushalt sowie der 1. Nachtragshaushalt kann weiterhin im Internet unter www.lahnstein.de eingesehen werden. Mitteilungen dazu können unter finanzen@lahnstein.de oder unter der Telefonnummer 02621/914-162 abgegeben werden.

Hinweis gemäß § 24 Abs.6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lahnstein, den 14.07.2026
In Vertretung
Johannes Lauer, Bürgermeister

Ausfertigungsverfügung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lahnstein vom 25.06.2026 wird hiermit ausgefertigt.

Lahnstein, 14.07.2026
In Vertretung
Johannes Lauer, Bürgermeister