Über das gesamte Stadtgebiet verteilt gibt es Entsorgungsstationen, in denen die Stadt Lahnstein kostenlose Plastikbeutel zur Beseitigung von Hundekot zur Verfügung stellt. (Foto: Mira Bind / Stadtverwaltung Lahnstein)
Die meisten Hundebesitzer haben sich mittlerweile daran gewöhnt, nur noch mit kleinen Plastikbeuteln bewaffnet Gassi zu gehen. Erledigt der Hund sein Geschäft, sammeln ordentliche Herrchen und Frauchen dieses auf und entsorgen die Beutel in der Mülltonne. Werden die Haufen jedoch liegengelassen, droht ein Bußgeld.
In den vergangenen Wochen haben sich die Beschwerden von Bürgern und Besuchern der Stadt Lahnstein über verstärkte Verunreinigungen durch Hundekot auf Spielplätzen, in Grünanlagen und auf Gehwegen im Stadtbereich gehäuft. Die Situation hat ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen und führt zu einer zunehmenden Verärgerung in der Bevölkerung.
Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung Lahnstein noch einmal darauf hin, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Lahnstein Halter und Führer von Hunden dazu verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Straßen, Gehwege und Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Die Verordnung sieht vor, dass Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen sind. Das bedeutet, dass sowohl der Hundehalter als auch derjenige, der den Hund gerade ausführt, gleichermaßen dafür verantwortlich sind, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hundekot ist aus hygienischen Gründen weder in der Biotonne noch auf dem Kompost zu entsorgen und somit als Abfall zu werten, der in die Restmülltonne oder in die dafür vorgeschriebenen öffentlichen Abfallbehältnisse gehört. Die nicht ordnungsgemäße Entsorgung stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar. Abfälle sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG alle beweglichen Sachen, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Laut Bußgeldkatalog, Sachbereich Abfallentsorgung, kann die Verunreinigung durch Kleinmengen an Fäkalien, so auch Hundekot, an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere Gehwege oder Kinderspielplätze, mit einer Geldbuße von 50,00 bis 250,00 Euro geahndet werden.
Die Stadt Lahnstein hat bereits vor einigen Jahren im gesamten Stadtgebiet Hundekot-Entsorgungsstationen eingerichtet, um Hundebesitzern eine bequeme Möglichkeit zu bieten, die Hinterlassenschaften ihrer Haustiere zu beseitigen und in dem integrierten Abfalleimer zu entsorgen. Es liegt nun in der Verantwortung der Hundehalter, von diesen Einrichtungen Gebrauch zu machen und dadurch aktiv zur Sauberkeit Lahnsteins beizutragen.
Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert appelliert im Namen der Stadt an das Verantwortungsbewusstsein und die Rücksichtnahme aller Hundehalter und -führer, um das Lahnsteiner Stadtbild von Hundekot zu befreien. Sofern der zur Beseitigung des Hundeskots verantwortliche Hundehalter nicht ermittelt werden kann, ist nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lahnstein der Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks zur Reinigung, insbesondere des Gehwegs, verpflichtet.
Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild ist nicht nur ein Zeichen von Lebensqualität, sondern zeigt auch Respekt und Rücksichtnahme gegenüber anderen Bürgern und Besuchern. Die Stadt Lahnstein hofft auf das Verständnis und die aktive Unterstützung aller Hundehalter, um gemeinsam das Hundekot-Problem zu lösen und die Stadt sauber zu halten.