a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon 0 26 21/91 4 - 0
Fax 0 26 21/9 14-2 98
E-Mail ausschreibungen@lahnstein.de
Internet http://www.lahnstein.de
a2) Zuschlag erteilende Stelle:
Vergabestelle, siehe oben
a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Adresse für elektronische Angebote
https://www.subreport.de/E69493734
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, UVgO
Vergabenummer 9/2023
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe
| - | elektronisch |
| - in Textform |
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Ort der Leistung: Didierstraße 21c, 56112 Lahnstein
Art der Leistung: Leistungen im Rahmen der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
Umfang der Leistung:
Die Hauptaufgabe eine kommunalen Klimaschutzmanagers im Erstvorhaben ist die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes. Die Stelle des Klimaschutzmanagers der Stadt Lahnstein wird zu 100 % vom bundesweiten Fördermittelgeber Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) für einen Zeitraum von 2 Jahren gefördert. Bereits nach einem Jahr muss ein Grundkonzept vorliegen, nach 1,5 Jahren muss schon das fertige Klimaschutzkonzept vorliegen. Hierbei gilt es die Anforderungen der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Verbindung mit dem Technischen Annex selbiger Kommunalrichtlinie einzuhalten. Die daraus resultierenden Anforderungen, sind jedoch insbesondere aufgrund der Vielzahl der zu erhebenden Daten und der hohen Komplexität der geforderten Analysen so umfangreich, dass ein einzelner Klimaschutzmanager diese nicht in der zur Verfügung gestellten Zeit bewerkstelligen kann. Daher ist es bei kommunalen Klimaschutzmanagern im Erstvorhaben gängige Praxis, professionelle Unterstützung eines externen Dienstleisters anzufordern. Ein geeigneter Dienstleister, soll insbesondere die Energie- und Treibhausgasbilanz (1) und die Potenzial- und Szenarioanalyse (2) für das Klimaschutzkonzept sowie eine professionelle Prozessunterstützung (3) für den Klimaschutzmanager leisten. Für Position (1) und (2) stehen zusammen 25 Arbeitstage zur Verfügung für Position (3) sind es 10 Arbeitstage.
e) Aufteilung in Lose:
nein
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
g) Ausführungsfrist:
Zeitraum vom 18.09.2023 - 31.10.2024
Das beauftragte Unternehmen wird voraussichtlich nicht dauerhaft in dem angegebenen Ausführungszeitraum tätig sein. Die Ausführungszeiten setzen sich aus verschiedenen Arbeitsabschnitten zusammen, in denen das beauftragte Unternehmen in unterschiedlichen Abschnitten die Leistungen auszuführen hat.
Leistungsstufe 1 (Positionen 1+2 des LV): Ausführungsbeginn 38. KW 2023, Ausführungsende 9. KW 2024
Leistungsstufe 2 (Position 3 des LV): Ausführungsbeginn 10. KW 2024, Ausführungsende 31.10.2024
h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.subreport.de/E69493734
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
i) Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: am 25.08.2023 um 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 15.09.2023
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
---
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
---
l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
siehe Vergabeunterlagen
m) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Preis
Sonstiges:
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.