Neubau von Schallschutzwänden einschließlich landschaftspflegerischer Ersatzmaßnahmen in der Verbandsgemeinde Loreley, Stadt Kaub,“, Bahn-km 118,751 bis 123,485 der Strecke 3507 Wiesbaden Ost - N'lahnstein in der Stadt Lahnstein und Verbandsgemeinde Loreley, Stadt Braubach und Stadt Kaub
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, vom 31.05.2023, Az. 551ppi/073-2019#003, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 14.08.2023 bis zum 28.08.2023 im Verwaltungsgebäude Didierstaße 21c während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Termin- vereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23- 25, 60329 Frankfurt/Main, eingesehen werden.
Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Rheinland_P/2023/Anhoerung_Laerm sanierung_Lahnstein_Braubach.html
eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).