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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 31/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Lahnstein

Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

A.

Der Stadtrat hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Lahnstein auf Sonntag, dem 10. November 2024 festgelegt.

B.

I.

Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.

II.

Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

III.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Lahnstein eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

IV.

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Stadtverwaltungerhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

C.

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Lahnstein, 29. Juli 2024
Der Wahlleiter
Lennart Siefert, Oberbürgermeister