Oberlahnstein. Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung | Oberlahnstein |
| Flur | 16 |
| Flurstück | 15/12 |
Waldfläche „An Lahneck“ 6.091 m²
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Bekanntmachungsblattes bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Bad Ems - Untere Landwirtschaftsbehörde - schriftlich bekunden.