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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 31/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Oberlahnstein. Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung

Oberlahnstein

Flur

16

Flurstück

15/12

Waldfläche „An Lahneck“ 6.091 m²

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Bekanntmachungsblattes bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Bad Ems - Untere Landwirtschaftsbehörde - schriftlich bekunden.