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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 32/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung

Regelbaumkontrolle 2026 mit Optionsverlängerung bis 2028

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):

Name:

Stadtverwaltung Lahnstein

Straße:

Kirchstraße 1

PLZ, Ort:

56112 Lahnstein

Telefon:

0 26 21/91 4 - 0

Fax:

0 26 21/9 14-2 98

E-Mail:

ausschreibungen@lahnstein.de

Internet:

http://www.lahnstein.de

a2) Zuschlag erteilende Stelle:

Vergabestelle, siehe oben

a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E11781571

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, UVgO

Vergabenummer 20/2025 UVgO

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

Zugelassene Angebotsabgabe

elektronisch

in Textform

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):

Ort der Leistung: 56112 Lahnstein, Stadtgebiet

Art der Leistung: Regelbaumkontrolle 2026 mit Optionsverlängerung bis 2028

Umfang der Leistung: Regelkontrollen des Baumbestandes der Stadt Lahnstein mit ca. 5370 Bäumen

Kontrolle aller beauftragten Bäume abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand

e) Aufteilung in Lose:

nein

f) Zulassung von Nebenangeboten:

nein

g) Ausführungsfrist:

Ausführungsbeginn: 01.01.2026

Ausführungsende: 31.12.2026 mit der Option der 2-maligen Verlängerung, jeweils für ein Jahr. Spätestes Vertragsende ist der 31.12.2028.

h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:

Vergabeunterlagen werden

elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E11781571

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

i) Angebots- und Bindefrist:

Ablauf der Angebotsfrist: am 28.08.2025 um 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist: am 26.09.2025

j) Geforderte Sicherheitsleistungen:

./.

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:

./.

l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich.

Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Sonstiger Nachweis:

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.

Aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis - Versicherungsschutz muss folgende Deckungssummen umfassen:

Für Personenschäden: 1.000.000,00 €

Für sonstige Schäden: 500.000,00 €

Nachweis der FLL Zertifizierung oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis zum Baumkontrolleur mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung

3 Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren. Der Auftragswert pro Referenz muss mind. 30.000 € betragen.

m) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Preis

Sonstiges:./.