Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 - Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein (gemäß § 3 Absatz 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlicher Sitzung am 21. September 2023 gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich entlang des Rheinufers in Oberlahnstein einzuleiten. Der Bebauungsplan trägt die Nummer 51 und den Namen „Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein".
Der Beschluss wurde am 1. Dezember 2023 im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 48 öffentlich bekannt gemacht.
Für die Namensgebung des Bebauungsplanes wurde die Bezeichnung „Nr. 51 - Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein“ gewählt.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus den abgebildeten Orientierungsskizzen zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der späteren Planzeichnung.
In Oberlahnstein soll der Rheinuferweg zwischen dem Martinsschloss und der Gemarkungsgrenze nach Braubach ausgebaut werden. Auf einer Länge von rund 2,2 Kilometer soll der Weg auf etwa vier Meter Breite aufgeweitet werden.
Der aktuell etwa gut zwei Meter breite Asphaltweg dient dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt als Versorgungsweg und wird touristisch als Geh- und Rad-weg genutzt. Er erfüllt nicht die geltenden Standards der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Die Maßnahme dient ebenso der Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und der Ausbaubreite. Der Ausbau wird ein attraktiveres und sicheres Fahrerlebnis ermöglichen; entspanntes Radeln, Begegnungsverkehr, Überholen von Rädern mit Kinderanhängern oder von Lastenrädern ist heute an vielen Stellen nur schwer machbar. Durch die Herstellung einer deutlich verbreiterten Fahrbahn und einer hochwertigen Belagsqualität wird eine Optimierung des vorhandenen Radweges erreicht.
Der Abschnitt ist Teil des deutschen Fernradwegenetzes (D-Routen) und Bestandteil des rechtsrheinischen Rheinradweges. Eine hochwertige Radverkehrsinfrastruktur gewinnt weiter an Bedeutung für die Mobilität. Für den zunehmenden Radverkehr braucht es ein Netz an sicheren und komfortablen Radwegen. Die Strecke kann nach dem Ausbau Bestandteil einer Pendler-Radroute werden, die eine sichere, zügige und komfortable Radwegeverbindung für die Nahmobilität gerade in verdichteten Siedlungsräumen darstellt. Der Ausbau der Radwege orientiert sich an den Vorgaben des Bundes im Rahmen des Klimaschutzprogramms.
Mittwoch, den 21. August 2024 bis
Dienstag, den 3. September 2024.
Die Unterlagen bestehen aus dem Entwurf des Bebauungsplanes (Textliche Festsetzungen und Begründung - einschl. Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag).
Die Unterlagen sind in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein ausgelegt, im Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c, Raum 10 im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, donnerstags von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie freitags von 8:30-11:30 Uhr.
Die Unterlagen werden in der gleichen Zeit im Internet veröffentlicht. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können, lautet: www.lahnstein.de.
Es wird darauf hingewiesen,
Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung wird darüber hinaus über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Damit haben Sie Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie den Entwurf des Bebauungsplanes einsehen und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Lahnstein schriftlich oder zur Niederschrift abgeben; darüber hinaus können diese auch per Email (stadtverwaltung@lahnstein.de) oder per Briefpost (Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein) eingereicht werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere Planung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einfließen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Hoß unter der Telefonnummer 02621/914163 zur Verfügung.