Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Stadtverwaltung Lahnstein
Didierstraße 21 c
56112 Lahnstein
Telefon: 0 26 21/914-409
E-Mail: ausschreibungen@lahnstein.de
Internet: https://www.lahnstein.de
b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer: 14/2026 VOB
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
| - | elektronisch |
| - in Textform |
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
56112 Lahnstein
Stadtgebiet Lahnstein
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Tief- und Straßenbau
Gehwegsanierung, Kanal- und Hausanschlussarbeiten
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage: ---
Zweck des Auftrags: ---
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 01.01.2027
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2029
j) Nebenangebote
zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.subreport.de/E94561555
nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei:
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am 24.09.2026 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 30.11.2026
p) Adresse für elektronische Angebote
https://www.subreport.de/E94561555
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
s) Eröffnungstermin
am 24.09.2026 um 10:00 Uhr
Ort
Verwaltungsgebäude Didierstraße 21 c, 56112 Lahnstein
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und deren Bevollmächtigte
t) geforderte Sicherheiten
Für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Abrechnungssumme
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
---
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Vorlage von Referenzen
Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:
Vorlage RAL-Gütezeichen 961 (AK2) der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder gleichwertig.
Sonstiger Nachweis:
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Referat 45 -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier