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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 36/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufruf von Reihengräbern des städtischen Friedhofs „Braubacher Straße“ in Lahnstein zum Zwecke der Wiederbelegung

Aufgrund des § 13 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein vom 24.11.2010 wird die Einebnung der Reihengräber in nachfolgend genanntem Grabfeld, deren Ruhezeit abgelaufen ist, bekannt gegeben:

Feld 2000

Grab-Nr.: 1 bis Grab-Nr.: 62

In den Schaukästen an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs und unmittelbar am betroffenen Grabfeld ist eine namentliche Liste angebracht, aus der die betroffenen Gräber hervorgehen.

Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist, erfolgt die Abräumung durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

Für nähere Fragen und Auskünfte steht die Friedhofsverwaltung, erreichbar unter 02621 914-220, gerne zur Verfügung.

Lahnstein, den 31. August 2026
Stadtverwaltung Lahnstein
Friedhofsverwaltung