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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 38/2022
Wissenswertes
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Info zur amtlichen Begutachtung toter Nutztiere mit Verdacht auf Beteiligung durch Wolf oder Luchs in RLP

Übergriffe auf Nutztiere sind innerhalb von 24 Stunden über die Großkarnivoren-Hotline 06306 911199 bzw. 06131 884268199 zu melden. Die Begutachtung toter und/oder verletzter Nutztiere mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer, findet ausschließlich durch vom Land Rheinland-Pfalz beauftragte Personen statt. Wurde im Vorfeld eine Beprobung des Tierkörpers durch nicht oben genannte Personen durchgeführt, muss dies dem KLUWO unverzüglich mitgeteilt werden.

Im Fall der Beprobung eines Tierkörpers mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer durch Dritte, kann eine Kontamination des Tierkörpers im Vorfeld der Beprobung durch das KLUWO nicht ausgeschlossen werden. Erhält das KLUWO im Nachgang einer Begutachtung Kenntnis darüber, dass im Vorfeld eine Beprobung durch Dritte erfolgte die nicht kommuniziert wurde, behält sich das KLUWO vor, die Anfahrt und die Arbeitskosten des amtlich beauftragten Gutachters dem Tierhaltenden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Beantragung einer Ausgleichszahlung bei vorheriger Beprobung eines Nutztierrissverdachtsfalls durch Dritte nicht mehr gegeben. Dies gilt auch für den Fall des Vorliegens eines wolfsabweisenden Grundschutzes innerhalb ausgewiesener Präventionsgebiete.

Über die Hotline 06306 911199 bzw. 06131 884268199 können auch außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen Meldungen zu toten und verletzten Wild- und Nutztieren vorgenommen werden sowie alle andere Hinweise wie Sichtungen oder Losungsfunde gemeldet werden.