Krankheit, Unfall oder die Gebrechlichkeit im Alter führen nicht selten zu Einschränkungen, die ein selbstverantwortliches Handeln und Entscheiden unmöglich machen.
Ehegatten, Kinder oder nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und können nur mit einer schriftlichen Willenserklärung - also einer Vollmacht - handeln.
Die Instrumente der Vorsorgeverfügungen - Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - bieten in diesem Fall ein hohes Maß an Selbstbestimmung zur Grundlage für persönliche Wünsche und Bedürfnisse. Darüber hinaus ermöglichen sie zusätzliche Anweisungen, wie persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Die Betreuungsvereine der AWO und des DRK Rhein-Lahn e.V. informieren und beraten zu diesen Themen und bieten aus diesem Grund zusätzlich zu den Sprechzeiten in den Büros der Betreuungsvereine an jedem ersten Freitag im Monat von 10 bis 11 Uhr im Amtsgericht Lahnstein, Bahnhofstr. 25, Saal 114, eine Sprechstunde an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zur Erstellung von Vorsorgeverfügungen, Informationsmaterial und auf Wunsch auch Vordrucke zu den Vorsorgeverfügungen.
Der nächste Termin ist am 07. Oktober 2022
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen bei den Betreuungsvereinen.
Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V.
Heinrich-Schlusnus-Str. 1, 56338 Braubach, Tel. 02627 972980
Fax 02627 9729817, Email: betreuungsverein@awo-rhein-lahn.de
Betreuungsverein des DRK-Kreisverbandes Rhein-Lahn e.V.
Auf der Pütz 6, 56130 Bad Ems, Tel. 02603 3910, Fax 02603 919455,
Email: DRK-BTV-Rhein-Lahn@t-online.de.