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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 38/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufruf von Reihengräbern des städtischen Friedhofs „Braubacher Straße“ in Lahnstein zum Zwecke der Wiederbelegung

Aufgrund des § 13 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein vom 24.11.2010 wird die Einebnung der Reihengräber in nachfolgend genanntem Grabfeld, deren Ruhezeit abgelaufen ist, bekannt gegeben:

Feld S

Reihe 1, Grab-Nr.: 1 - 13

Reihe 2, Grab-Nr.: 1 - 13 

Reihe 3, Grab-Nr.: 1 - 12

In den Schaukästen an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs und unmittelbar am betroffenen Grabfeld ist eine namentliche Liste angebracht, aus der die betroffenen Gräber hervorgehen.

Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist, erfolgt die Abräumung durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

Für nähere Fragen und Auskünfte steht die Friedhofsverwaltung, erreichbar unter 02621 914-220 gerne zur Verfügung.

Lahnstein, den 10. September 2026
Stadtverwaltung Lahnstein
Friedhofsverwaltung