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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 39/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur Aufstellung Bebauungsplan Nr. 55 - Victoriabrunnen (gemäß § 3 Absatz 2 BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentli­cher Sitzung am 6. Mai 2026 gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB den Be­schluss ge­fasst, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich rund um den „Victoria-Brunnen“ in Oberlahnstein einzuleiten. Der Bebauungsplan trägt die Nummer 55 und den Namen „Victoriabrunnen“. Der Beschluss wurde am 22. Mai 2026 im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 21 - öffentlich bekannt gemacht.

Das Areal rund um den „Victoria-Brunnen“ soll durch die neunte Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Sonderbaufläche (S) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ dargestellt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 55 wird (im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) aus dieser Darstellung ein Sondergebiet entwickeln - mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz als reine Freiflächennutzung“ (nach § 11 BauNVO).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus den abgebildeten Orien­tierungsskizzen zu ersehen. Die ge­naue Abgrenzung ergibt sich aus der Plan­zeichnung.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hatte in Form ei­ner öf­fent­lichen Aus­legung der Unterlagen in der Zeit vom 28. Mai bis 12. Juni 2026 stattgefunden.

Es schließt sich nun das Verfahren nach § 3 Absatz 2 an.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 30. September bis 30. Oktober 2026 im Internet veröffentlicht.

Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können, lautet:

https://www.lahnstein.de/stadtverwaltung/ausschreibungen-bekanntmachungen.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wor­den sind, bei der Be­schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben kön­nen, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren In­halt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist,

und

  • dass andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bestehen, nämlich eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein durchgeführt wird: Diese öffentliche Auslegung findet statt in der Zeit vom Mittwoch, den 30. September bis Freitag, den 30. Oktober 2026 in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein, Verwaltungsge­bäude Didierstraße 21c, Raum 10 im Erdgeschoss, montags bis mitt­wochs von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, donnerstags von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie frei­tags von 8:30-11:30 Uhr.

Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung wird darüber hinaus über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informati­onen ver­fügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, auffindbar im Abschnitt 3 der Unterlagen;
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Bestandteil der Begründung, auffindbar im Abschnitt 4 der Unterlagen;
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, auffindbar im Abschnitt 2.9 der Begründung:
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz (Stellungnahme vom 26. Mai 2026);
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Mainz (Stellungnahme vom 5. Juni 2026);
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Praktische Denkmalpflege, Mainz (Stellungnahme vom 1. Juni 2026);
  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems (Stellungnahme vom 10. Juni 2026);
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz (Stellungnahme vom 3. Juni 2026);
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz (Stellungnahme vom 3. Juni 2026);
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein, Bingen (Stellungnahme vom 19. Mai 2026);
  • Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, Sankt Goarshausen (Stellungnahme vom 29. Mai 2026).

Diesen Unterlagen lassen sich folgende umweltbezogene Informationen ent­nehmen:

  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in den Schrei­ben der Kreisverwaltung, des Landesamtes für Geologie und Bergbau, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie im Umweltbericht. Es werden dort Hinweise ge­ge­ben bzw. Aussagen getroffen zur Sicherung und Wiederherstellung der nachhalti­gen Funktionen des Bodens und der Abwehr schädlicher Bodenveränderungen.
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in den Schrei­ben der Kreisverwaltung, des Landesamtes für Geologie und Bergbau, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie im Umweltbericht. Es werden dort Hinweise hinsichtlich des Wasserschutzgebietes gegeben, bzw. Aussagen getroffen um die Hochwassersicherheit zu garantieren und die Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen / Tiere / Lebensräume fin­den sich in den Schrei­ben der Kreisverwaltung, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie im Umweltbericht. Es wer­den dort Hinweise gegeben bzw. Aussagen getroffen zum Erhalt und zur Ent­wicklung der biologischen Vielfalt der Lebensräume und Lebensgemeinschaf­ten, zur natur­schutzrechtlichen Eingriffs­re­gelung und zu artenschutzrechtlichen Vorgaben.
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschafts- und Siedlungs­bild fin­den sich in den Schreiben der Kreisverwaltung, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, des Zweckverbandes Welterbe sowie im Umweltbericht. Es wer­den dort Hinweise gegeben bzw. Aussa­gen getroffen zur Sicherung der Land­schaft in ihrer Vielfalt, Schönheit und Eigen­art im Hinblick auf die Erlebnis- und Er­holungs­funktion für den Menschen.
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima / Luft finden sich im Umweltbericht. Es werden dort Hinweise ge­geben bzw. Aussagen getroffen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas und zum Erhalt von Gebieten mit günstigen klimatischen Wirkungen so­wie Luftaus­tauschbahnen; des Weiteren zum Schutz vor schädlichen Umweltein­wir­kungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmo­sphäre.
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit finden sich in den Schreiben der Kreisverwaltung und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie im Umweltbericht. Es werden dort Hinweise gegeben bzw. Aussagen getroffen zum Schutz des Menschen vor Gesundheitsbeeinträchtigungen und Belästigun­gen; des Weiteren zur Sicherung der landschaftlichen Vielfalt, Schönheit und Ei­genart in seiner Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum für den Menschen.

Damit haben Sie Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen, in­dem Sie den Entwurf des Bebauungsplanes einsehen und während der Auslegungsfrist Stellung­nah­men bei der Stadtverwal­tung Lahnstein schriftlich oder zur Nieder­schrift abge­ben; darüber hinaus können diese auch per Email (Adresse: stadtverwal­tung@lahn­stein.de), per Fax (Faxnummer: 02621/914331) oder per Briefpost (Anschrift: Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein) eingereicht werden.

Die frist­gerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere Planung nach Ab­wä­gung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ein­flie­ßen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Schwarz unter der Telefonnummer 02621/914163 oder der E-Mail-Adresse s.schwarz@lahnstein.de zur Verfügung.

Lahnstein, den
Stadtverwaltung Lahnstein
gez. Lennart Siefert 15.09.2026
(Oberbürgermeister)