Aufgrund des § 13 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein vom 24.11.2010 wird die Einebnung der Reihengräber in nachfolgend genanntem Grabfeld, deren Ruhezeit abgelaufen ist, bekannt gegeben:
Feld g
Grab-Nr.: 2 bis Grab-Nr.: 42
In den Schaukästen an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs und unmittelbar am betroffenen Grabfeld ist eine namentliche Liste angebracht, aus der die betroffenen Gräber hervorgehen.
Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist, erfolgt die Abräumung durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.
Für nähere Fragen und Auskünfte steht der Friedhofsmitarbeiter, Herr Krämer, gerne zur Verfügung. Er ist erreichbar unter der Rufnummer 0170 3583357.