a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon 0 26 21/91 4 - 0
Fax 0 26 21/9 14-2 98
E-Mail ausschreibungen@lahnstein.de
Internet http://www.lahnstein.de
b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer 10/2024 VOB
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
| - | elektronisch |
|
| - in Textform |
| - | schriftlich |
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Sustaplast-Straße 2, 56112 Lahnstein
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Errichtung von PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kläranlage Lahnstein-Braubach.
7 PV-Anlagen Gesamtleistung ca. 120 kWp, 7 Wechselrichter, Elektroverteilung, Kabelverlegearbeiten, Sicherheitseinrichtungen für spätere Arbeiten, Gerüststellung, Blitzschutz, kleinere Tiefbauarbeiten, Wartung
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage: ---
Zweck des Auftrags: ---
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 4. KW 2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 12. KW 2025
j) Nebenangebote
zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.subreport.de/E51912753
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am 07.11.2024 um 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 27.12.2024
p) Adresse für elektronische Angebote
https://www.subreport.de/E51912753
Anschrift für schriftliche Angebote: Vergabestelle, siehe oben
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
Nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Preis
s) Eröffnungstermin
am 07.11.2024 um 11:00 Uhr
Ort
Stadtverwaltung Lahnstein - Fachbereich 3 / WBL, Didierstraße 21 c, Raum 26, 56112 Lahnstein
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und deren Bevollmächtigte
t) geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
---
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Es wird jedoch die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners verlangt. Dieser muss für die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) handeln können und für diese insbesondere Erklärung abgeben dürfen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Referat 45 -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier