Titel Logo
Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 43/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachungen

Regelungen Brennholz 2023

Für die kommende Saison gelten folgende Regelungen:
  • Die Brennholzpreise für 2023 wurden in den städtischen Gremien festgelegt. Die Preise wurden angepasst.
  • Sortiment 1: Laubholz lang am Weg 50,00 €/rm
  • Häuslicher Privatbedarf genießt Vorrang bei der Mengenbereitstellung.
  • Ein Anspruch auf vollständige Zuteilung vorbestellter Mengen besteht nicht.
  • Es erfolgt eine Begrenzung auf haushaltsübliche Jahresbedarfsmengen.
  • Der Aufarbeitungszeitraum wird beginnend mit der Zuteilung im Forstrevier auf den 30. April 2023 befristet. Die Ortstermine zur Einweisung werden telefonisch bekannt gegeben.
  • Vorbestellungen und Vormerkungen werden ausschließlich in schriftlicher Form an die Stadtverwaltung Lahnstein oder an die Revierförsterin – mit nachstehend abgedrucktem Formular - entgegen genommen. Letzter Termin hierfür ist der 30. Dezember 2022.
  • Der Käufer ist zum Tragen einer vollständigen persönlichen Schutzausrüstung, bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose sowie Schuhen mit Stahlkappe und Schnittschutzeinlage, verpflichtet.
  • Der Holzkäufer verpflichtet sich zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie den Anweisungen des Forstbetriebes (z.B. Einhaltung der markierten Rückegassen).
  • Mit der Holzbestellung wird bestätigt, dass nur sachkundige Personen mit der Motorsäge beschäftigt werden. Gleichzeitig wird der Forstbetrieb von jeglicher Haftung freigestellt.
  • Die Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung werden anerkannt.

Die Vorlage eines einschlägigen Sachkundenachweises ist erforderlich.