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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 43/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung, VOBA

Jahresvertragsarbeiten für die Stadt Lahnstein

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Stadtverwaltung Lahnstein

Kirchstraße 1

56112 Lahnstein

Telefon 0 26 21/91 4 - 0

Fax 0 26 21/9 14-2 98

E-Mail ausschreibungen@lahnstein.de

Internet http://www.lahnstein.de

b) Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer 26/2023

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

-

elektronisch

- in Textform

d) Art des Auftrags

---

e) Ort der Ausführung

56112 Lahnstein

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Jahresvertragsarbeiten für die Stadt Lahnstein

Tief- und Straßenbau

Gehwegsanierung, Kanal- und Hausanschlussarbeiten

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage: ---

Zweck des Auftrags: ---

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 01. KW 2024

weitere Fristen

Ausführungsbeginn: 01. KW 2024

Ausführungsende: 52. KW 2026

j) Nebenangebote

zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E25377799

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am 23.11.2023 um 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist am 22.12.2023

p) Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E25377799

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

Nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Preis

s) Eröffnungstermin

am 23.11.2023 um 10:00 Uhr

Ort

Didierstraße 21c, Raum 19, 56112 Lahnstein

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Bieter und deren Bevollmächtigte

t) geforderte Sicherheiten

---

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

---

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

---

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Sonstiger Nachweis:

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Referat 45 -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier