a) Offentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein
Telefon: 0 26 21/91 4 -0
E-Mail: ausschreibungen@lahnstein.de
Fax: 0 26 21/9 14-2 98
Internet: http://www.lahnstein.de
b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung. VOB/A
Vergabenummer: 23/2026 VOB
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver-und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
| - | elektronisch |
| - in Textform | |
| - | schriftlich |
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Unterer Lagweg. 56112 Lahnstein
Spielplatz Unterer Lagweg
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Errichtung einer Zaunanlage
ca. 162 m Zaunanlage errichten
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage: ---
Zweck des Auftrags: ---
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 50. KW 2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 08. KW 2027
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter.
https://www.subreport.de/E98817183
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am 19.11.2026 um 10:00
Ablauf der Bindefrist am 18.12.2026
p) Adresse für elektronische Angebote
https://www.subreport.de/E08017163
Anschrift für schrifliche Angebote: Vergabestelle, siehe oben
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Preis
s) Eröffnungstermin am 19.11.2026 um 10:00 Uhr
Ort
Didierstraße 21c
Raum 19
58112 Lahnstein
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfe
Bieter und deren Bevollmächtigt
t) geforderte Sicherheiten
---
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
---
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
---
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über den Zeitraum der Ausführung
Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:
Referenzen
Sonstiger Nachweis:
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Referat 45 -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier