Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2023 mit Anlagen wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 03.11.2022 gemäß § 97 der Gemeindeordnung zur Beratung eingebracht und damit dem Stadtrat zugeleitet.
Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 sowie der zugehörigen Anlagen werden während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein im Verwaltungsgebäude Kirchstraße 1, Zimmer 3, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich können die vorgenannten Planunterlagen im Internet unter https://www.lahnstein.de/verwaltung/finanzen/ online eingesehen werden.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Lahnstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen für das Jahr 2023 einzureichen. Hierbei ist es erforderlich, die Vorschläge schriftlich an die Stadtverwaltung Lahnstein oder an den Oberbürgermeister, Herrn Lennart Siefert, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein einzureichen. Die Vorschläge können auch elektronisch an finanzen@lahnstein.de gesandt werden.
Der Stadtrat wird sich rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung mit den fristgerecht eingegangenen Vorschlägen beschäftigen. Die Beratung und Entscheidung über die eingegangenen Anregungen und Vorschläge erfolgt in öffentlicher Sitzung.