Im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele bildet die kommunale Wärmeplanung ein zentrales Instrument, um die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral, wirtschaftlich und zukunftssicher zu gestalten. Auf Bundesebene wurde hierfür das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen, das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verpflichtet die Länder und Kommunen, schrittweise eine flächendeckende Wärmeplanung vorzulegen und öffentlich zugänglich zu machen.
In Rheinland-Pfalz wird die Umsetzung auf Landesebene durch das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) konkretisiert.
Die Veröffentlichung des Wärmeplans der Stadt Lahnstein erfolgt gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz. Der Plan enthält eine Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung, Potenziale für erneuerbare Energien sowie eine strategische Zielplanung für die zukünftige Wärmeinfrastruktur.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Entwurf des Wärmeplans vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c, Zimmer Nr. 15 während den Sprechzeiten
| Montag | 08.30 bis 11.30 Uhr |
| Dienstag | 08.30 bis 11.30 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 bis 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 08.30 bis 11.30 Uhr |
einzusehen. Außerdem steht der Wärmeplan auf der der Homepage der Stadt Lahnstein unter folgendem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung:
www.lahnstein.de/waermeplanung
Stellungnahmen zur Wärmeplanung können während der o.a. Auslegungsfrist per E-Mail an bauamt@lahnstein.de oder schriftlich an
Stadtverwaltung Lahnstein
-Kommunale Wärmeplanung-
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
gesendet werden.
Die eingehenden Anregungen und Hinweise werden im weiteren Planungsprozess sorgfältig geprüft und – soweit möglich – berücksichtigt. Die Stadtverwaltung bedankt sich für die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Wärmeversorgung.