Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
| Fassungsart Bezeichnung | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | m³/a |
| Brunnen Grenbach | 303 001 503 | Oberlahnstein | 9 | 18/5 | 900.000
|
| Schacht-brunnen Grenbach | 303 001 492 | Oberlahnstein | 9 | 18/5 |
durch den Antragsteller, Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH, vertreten durch die Energieversorgung Mittelrhein AG, Peter Altmeier Ufer 50, 56068 Koblenz, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.