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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 48/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten einer Rechtsverordnung

Festsetzung eines Wasserschutzgebiete gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG)

zum Schutz des Stollens „Fachbach“

Begünstigte: Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

Gemarkungen: Fachbach, Niederlahnstein, Horchheim, Pfaffendorf, Arzheim und Arenberg

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Stadt Lahnstein (Rhein-Lahn-Kreis) und Stadt Koblenz

Für die o.a. Gewinnungsanlage wurde ein Festsetzungsverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes gemäß den §§ 51 und 52 WHG von Amts wegen durchgeführt.

Das Verfahren zur Festsetzung dieses Wasserschutzgebietes ist inzwischen abgeschlossen.

Die Rechtsverordnung vom 26.09.2022 wurde am 10.10.2022 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist somit am 11.10.2022 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden archivmäßig bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

-Obere Wasserbehörde-

Neustadt 21

56068 Koblenz

der

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau

Bleichstraße 1

56130 Bad Ems

der

Stadtverwaltung Lahnstein

Kirchstraße 1

56112 Lahnstein

und der

Stadtverwaltung Koblenz

-Bauberatungszentrum-

Bahnhofstraße 47

56068 Koblenz

aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.