In Niederlahnstein soll der Rheinuferweg zwischen der Stolzenfelsstraße und der Gemarkungsgrenze nach Koblenz ausgebaut werden. Auf einer Länge von rund 1,65 Kilometer soll der Weg auf etwa vier Meter Breite aufgeweitet werden.
Der aktuell etwa gut zwei Meter breite Asphaltweg dient dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt als Versorgungsweg und wird touristisch als Geh- und Radweg genutzt. Er erfüllt nicht die geltenden Standards der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Die Maßnahme dient ebenso der Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und der Ausbaubreite. Der Ausbau wird ein attraktiveres und sicheres Fahrerlebnis ermöglichen; entspanntes Radeln, Begegnungsverkehr, Überholen von Rädern mit Kinderanhängern oder von Lastenrädern ist heute an vielen Stellen nur schwer machbar. Durch die Herstellung einer deutlich verbreiterten Fahrbahn und einer hochwertigen Belagsqualität wird eine Optimierung des vorhandenen Radweges erreicht. Eine hochwertige Radverkehrsinfrastruktur gewinnt weiter an Bedeutung für die Mobilität. Für den zunehmenden Radverkehr braucht es ein Netz an sicheren und komfortablen Radwegen. Die Strecke kann nach dem Ausbau Bestandteil einer Pendler-Radroute werden, die eine sichere, zügige und komfortable Radwegeverbindung für die Nahmobilität gerade in verdichteten Siedlungsräumen darstellt. Der Ausbau der Radwege orientiert sich an den Vorgaben des Bundes im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030.
Das rheinland-pfälzische Landesstraßengesetz (LStrG) führt nach § 5 („Planfeststellung") in Absatz 1 aus, dass Landes- und Kreisstraßen sowie dem überörtlichen, insbesondere touristischen Verkehr dienende selbstständige Geh- und Radwege nur gebaut oder geändert werden dürfen, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit abzuwägen. Absatz 2 ergänzt, dass Bebauungspläne nach § 9 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Planfeststellungen nach Absatz 1 ersetzen.
Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat daher in öffentlicher Sitzung am 21. September 2023 gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gekennzeichneten Bereich entlang des Rheinufers in Niederlahnstein einzuleiten. Der Bebauungsplan trägt die Nummer 52 und den Namen „Geh- und Radweg Rheinufer Niederlahnstein".
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgend abgedruckten Karte B zu ersehen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens durch die spätere Planzeichnung.
Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner Winfried Hoß unter der Telefonnummer 02621 914163 zur Verfügung.