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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 48/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Lahnstein vom 24.11.2010

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein, alle in der zur Zeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 13.11.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 4 Buchstabe A wird wie nachfolgend geändert:

A: Überlassung von Reihengrabstätten

1.

Reihengrabstätten Erdbestattungen

1.250 €

2.

Reihengrabstätten Erdbestattungen

(Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr)

1.000 €

3.

Reihenwiesengrab mit Namenstafel

1.450 €

4.

Anonyme Erdreihengrabstätte

1.450 €

5.

Urnenreihengrabstätte

850 €

6.

Reihengrab-Erdbodenkammer

1.500 €

7.

Urnenwiesengrab mit Namenstafel

850 €

8.

Anonyme Urnenreihengrabstätte

(inkl. Grabpflege)

850 €

9.

Reihenbaumgrab

750 €

10.

Zusätzlich zu Ziff. 3 und 7

Namenstafel für Wiesengrab

(ohne Beschriftung)

80 €

§ 4 Buchstabe B Ziffer 1 wird wie nachfolgend geändert:

B: Verleihung, Wiederverleihung von Nutzungsrechten, Reservierung von Wahlgrabstätten

1.

Verleihung von Nutzungsrechten

a) für ein Wahlgrab

(mit der Möglichkeit d.Tiefbelegung)

1.800 €

b) Urnenwahlgrab

1.125 €

c) Urnenwahlgrab in der Urnenwand

1.500 €

§ 4 Buchstabe C Ziffer 1 wird wie nachfolgend geändert:

C: Bestattungen/Beisetzungen u. a.

1.

Bestattungen und Beisetzungen

a) Leichen von Kindern bis zum 6. Lebensjahr

250 €

b) Leichen von Personen ab dem 6. Lebensjahr

700 €

c) mit Tiefbelegung (zusätzl. zu b))

250 €

d) Totgeburt ohne besonderes Grab

150 €

e) Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab

175 €

f) Beisetzung einer Urne in einer Urnenwand oder Erdbodenkammer

100 €

§ 4 Buchstabe D wird wie nachfolgend geändert:

D: Benutzung der Leichenhallen und Friedhofskapellen

a)

Benutzung der Leichenhalle bzw. einer Leichenzelle innerhalb der Bestattungsfrist

300 €

b)

für jeden weiteren Tag nach Bestattungsfristverlängerung

27 €

c)

Benutzung der Kapelle /Trauerhalle

150 €

d)

für die Aufbewahrung einer Urne bis zu 10 Tagen

100 €

e)

für jeden weiteren Tag

10 €

Artikel 2

§ 6 wird nachfolgend wie geändert:

Abräumen einschl. Entsorgung durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

je Grabstelle

250 €

je Grabstelle Urnengrab/Kindergrab

125 €

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Lahnstein, 18.11.2025
Lennart Siefert
Oberbürgermeister

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Lahnstein, den 18.11.2025
Lennart Siefert
Oberbürgermeister