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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Regelungen Brennholz 2023

Regelungen Brennholz 2023

Für die kommende Saison gelten folgende Regelungen:

Die Brennholzpreise für 2023 wurden in den städtischen Gremien festgelegt. Die Preise wurden angepasst.

Sortiment 1: Laubholz lang am Weg 50,00 €/rm

Häuslicher Privatbedarf genießt Vorrang bei der Mengenbereitstellung.

Ein Anspruch auf vollständige Zuteilung vorbestellter Mengen besteht nicht.

Es erfolgt eine Begrenzung auf haushaltsübliche Jahresbedarfsmengen.

Der Aufarbeitungszeitraum wird beginnend mit der Zuteilung im Forstrevier auf den 30. April 2023 befristet. Die Ortstermine zur Einweisung werden telefonisch bekannt gegeben.

Vorbestellungen und Vormerkungen werden ausschließlich in schriftlicher Form an die Stadtverwaltung Lahnstein oder an die Revierförsterin - mit nachstehend abgedrucktem Formular - entgegen genommen. Letzter Termin hierfür ist der 30. Dezember 2022.

Der Käufer ist zum Tragen einer vollständigen persönlichen Schutzausrüstung, bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose sowie Schuhen mit Stahlkappe und Schnittschutzeinlage, verpflichtet.

Der Holzkäufer verpflichtet sich zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie den Anweisungen des Forstbetriebes (z.B. Einhaltung der markierten Rückegassen).

Mit der Holzbestellung wird bestätigt, dass nur sachkundige Personen mit der Motorsäge beschäftigt werden. Gleichzeitig wird der Forstbetrieb von jeglicher Haftung freigestellt.

Die Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung werden anerkannt.

Die Vorlage eines einschlägigen Sachkundenachweises ist erforderlich.