Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, 7 u. 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), alle in der zur Zeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 14.11.2024 die folgende Änderungssatzung zur Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung v. 02.01.1996 in der Fassung vom 20.12.2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
§ 22 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.