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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 49/2025
Nachrichten der Verwaltung
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Für den einheitlichen Führerschein müssen Dokumente von vor 2013 umgetauscht werden

Die alten Führerscheine müssen bis 2033 ausgetauscht sein. (Foto: gemeinfrei)

Jahrgänge 1999 bis 2001 sind aktuell an der Reihe

Lahnstein. Bis spätestens 2033 sollen alle EU-Bürger einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein im Kartenformat besitzen. Dafür werden nach und nach alte Führerscheine gegen neue ausgetauscht.

Die Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins sowie nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Zunächst müssen diejenigen tätig werden, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Dabei handelt es sich um graue und rosafarbene Papierführerscheine.

Auch Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen umgetauscht werden. Hier gelten gestaffelte Fristen entsprechend dem Ausstellungsdatum.

Nun sind die Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 an der Reihe und müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden. Wer seinen zuvor ausgestellten Führerschein noch nicht umgetauscht hat, kann dies weiterhin nachholen.

Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, erfüllen bereits die neuen Standards und müssen nur dann erneuert werden, wenn ihre Gültigkeit abläuft.

In Lahnstein kann der Umtausch persönlich im städtischen Service-Center in der Westallee erfolgen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, der derzeitigen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto. Der Umtausch kostet 32,00 Euro.

Stammt der Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes, muss man sich eine Karteikartenabschrift von der Stelle besorgen, die das Dokument ausgestellt hat.

Termine für den Führerscheinumtausch im Lahnsteiner Service-Center können online unter www.lahnstein.de/sctermine vereinbart werden.