Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 im öffentlichen Teil unter TOP 2 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Jahresabschluss der Stadt Lahnstein zum 31.12.2020 wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 1 GemO beschlossen. |
| 2. | Dem damaligen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt. |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit Anhang und Anlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom 03. Februar - 10. Februar 2025 bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Salhofplatz 3, 2. OG, Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 02621 914-251 wird gebeten.