Begünstigte: Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Gemarkungen: Fachbach, Niederlahnstein, Horchheim, Pfaffendorf, Arzheim und Arenberg
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Stadt Lahnstein (Rhein-Lahn-Kreis) und Stadt Koblenz
Für die o.a. Gewinnungsanlage wurde ein Festsetzungsverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes gemäß den §§ 51 und 52 WHG von Amts wegen durchgeführt.
Das Verfahren zur Festsetzung dieses Wasserschutzgebietes ist inzwischen abgeschlossen.
Die Rechtsverordnung vom 26.09.2022 wurde am 10.10.2022 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist somit am 11.10.2022 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
- Obere Wasserbehörde -
Neustadt 21, 56068 Koblenz
der
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
der
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein
und der
Stadtverwaltung Koblenz
- Bauberatungszentrum -
Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz
aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.