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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 51/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur Aufstellung des BebauungsplanesNr. 23 - Hafengebiet Oberlahnstein (gemäß § 3 Absatz 2 BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlicher Sitzung am 16. Januar 2019 gemäß § 1 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 23 - Hafengebiet Oberlahnstein - einzuleiten. Der Beschluss wurde am 01. Februar 2019 im Rhein-Lahn-Kurier Nr. 5 öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachstehender Skizze zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da sich der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.

Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, werden nicht vorbereitet oder begründet.

Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter und keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hatte in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 3. April bis 21. April 2023 stattgefunden. Damit wurde die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet.

Bereits zuvor waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 BauGB mit Schreiben vom 26. September 2022 um Abgabe einer Stellungnahme zur Planung gebeten worden.

Nach Ablauf der Beteiligungsfristen erfolgte die Prüfung der im Verfahren nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 Absatz 1 BauGB fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen und die Beschlussfassung über die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Absatz 7 BauGB.

Über die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 14. September 2023 beraten und eine Abwägung vorgenommen. Das Ergebnis der Abwägung ist in Abschnitt 2.8 der Bebauungsplan-Unterlagen dokumentiert. Es wird den Einwendern aus dem Verfahren zur Beteiligung der Behörden im Zuge der Benachrichtigung nach § 3 Absatz 2 Satz 3 mitgeteilt. Die Einwender aus dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit erhalten eine schriftliche Mitteilung.

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 die Planung anerkannt und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichen Auslegung beauftragt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung wird gemäß § 2 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 2. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 im Internet veröffentlicht.

Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können laut www.lahnstein.de.

Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten wurden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bestehen, nämlich eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein durchgeführt wird.

Diese öffentliche Auslegung findet statt in der Zeit vom Montag, den 2. Januar 2024 bis Freitag, den 2. Februar 2024 in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein, Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c, Raum 10 im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr sowie freitags von 8:30 - 11:30 Uhr.

Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung wird darüber hinaus über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Damit haben Sie Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung einsehen und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Lahnstein schriftlich oder zur Niederschrift abgeben; darüber hinaus können diese auch per E-Mail (stadtverwaltung@lahnstein.de) oder per Briefpost (Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein) eingereicht werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere Planung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einfließen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Hoß unter der Telefonnummer 02621/914163 zur Verfügung.

Lahnstein, den 06. Dezember 2023
Stadtverwaltung Lahnstein
gez. Lennart Siefert
(Oberbürgermeister)