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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 51/2025
Nachrichten der Verwaltung
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Einführung der Zweitwohnungssteuer in Lahnstein

Der Lahnsteiner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2025 beschlossen, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen.

Die neue Satzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft und gilt für Personen, die im Stadtgebiet eine Nebenwohnung besitzen, sofern keine entsprechenden Steuerbefreiungstatbestände vorliegen.

Mit der Einführung der Steuer sollen zum einen diejenigen, die die kommunale Infrastruktur als Inhaber einer Zweitwohnung mitnutzen, einen angemessenen Beitrag leisten. Zum anderen kann die steuerliche Belastung einen Anreiz bieten, selten genutzte Wohnungen aufzugeben und dem Mietmarkt wieder zur Verfügung zu stellen.

Der Steuersatz beträgt zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Die Zahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten zu den regulären Steuerterminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Alle betroffenen Inhaber einer Nebenwohnung erhalten Mitte Dezember ein Informationsschreiben von der Stadt Lahnstein. Darin werden sie gebeten, eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Die Satzung, das Merkblatt und die Erklärung zu Zweitwohnungssteuer sind unter www.lahnstein.de/zweitwohnungssteuer einsehbar.