Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 im öffentlichen Teil unter TOP 2 folgende Beschlüsse gefasst:
| I. | Der Jahresabschluss der Stadt Lahnstein zum 31.12.2019 wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 1 GemO beschlossen. |
| II. | Dem damaligen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt. |
| III. | Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit der sukzessiven, zeitnahen Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 fortzufahren, um die Rückstände aus Vorjahren abzubauen. |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Anlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom
19. Februar - 27. Februar 2024
bei der Stadtverwaltung Lahnstein,
Bahnhofstraße 49a, 1. OG, Zimmer 206
während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 02621 914-251 wird gebeten.