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Rhein-Lahn-Kurier - Heimat- u Bürgerzeitung für die Stadt Lahnstein
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auslegung Jahresabschlüsse

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 im öffentlichen Teil unter TOP 2 folgende Beschlüsse gefasst:

I.

Der Jahresabschluss der Stadt Lahnstein zum 31.12.2019 wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 1 GemO beschlossen.

II.

Dem damaligen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.

III.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit der sukzessiven, zeitnahen Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 fortzufahren, um die Rückstände aus Vorjahren abzubauen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Anlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom

19. Februar - 27. Februar 2024

bei der Stadtverwaltung Lahnstein,

Bahnhofstraße 49a, 1. OG, Zimmer 206

während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 02621 914-251 wird gebeten.