Krankheit, Unfall oder die Gebrechlichkeit im Alter führen nicht selten zu Einschränkungen, die ein selbstverantwortliches Handeln und Entscheiden unmöglich machen.
Ehegatten, Kinder oder nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und können nur mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung - also einer Vollmacht - handeln.
Die Instrumente der Vorsorgeverfügungen – Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bieten in diesem Fall ein hohes Maß an Selbstbestimmung zur Grundlage für persönliche Wünsche und Bedürfnisse.
Darüber hinaus ermöglichen sie zusätzliche Anweisungen, wie persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Die beiden Betreuungsvereine informieren und beraten gerne zu diesen Themen und bieten zusätzlich zu den Sprechzeiten im Büro des jeweiligen Betreuungsvereines, auch gesonderte Sprechzeiten wie folgt an:
an jedem ersten Freitag im Monat, jeweils von 10 bis 11 Uhr in den Räumlichkeiten des Amtsgerichtes Lahnstein, in der Bahnhofstr. 25 (Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V. und des DRK Kreisverbandes Rhein-Lahn e.V.)
an jedem ersten Montag im Monat, jeweils von 14 bis 15 Uhr in den Räumlichkeiten des DRK – Mittelrhein in Nastätten, in der Römerstraße 31 (Betreuungsverein des DRK-Kreisverbandes Rhein-Lahn e.V.)
Informationen zur Erstellung von Vorsorgeverfügungen, Informationsmaterial und auf Wunsch auch entsprechende Vordrucke zu den einzelnen Themen.
Der nächste Termin in Lahnstein ist am Freitag, 03. März. Der nächste Termin in Nastätten ist am Montag, 06. März.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V.
Heinrich-Schlusnus-Str. 1, 56338 Braubach
Tel. 02627 972 980, Fax. 02627 972 98 17, E-Mail: betreuungsverein@awo-rhein-lahn.de.
Betreuungsverein des DRK-Kreisverbandes Rhein-Lahn e.V.
Auf der Pütz 6, 56130 Bad Ems
Tel. 02603 3910, Fax. 02603 919455, E-Mail: info@drk-btv-rl.de.