Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 03. Februar 2026 - Az.: 02. 5 - 1977 -PF/39 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ab dem 23. Februar 2026 bis zum 09. März 2026 auf der Internetseite www.lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) veröffentlicht.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) außerdem in der Zeit vom 23. Februar 2026 bis 09. März 2026 einschl. bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Didierstraße 21 c, 56112 Lahnstein, Zimmer Nr. 10 im EG während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Dies stellt zugleich den Zugang „auf andere Weise“ i.S.v. § 27b Abs. 1, S. 1, Nr. 2 VwVfG dar.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der vorgenannten Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).