Die am 24. Februar 2026 fällige Gewerbesteuer wird hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 19. März 2026 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Kassenzeichen auf Ihrer Überweisung.