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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Nastätten für das Haushaltsjahr 2025

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 13.03.2025, die vom Verbandsgemeinderat Nastätten am 28.01.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung Begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Verbandsgemeinderat hat am 28.01.2025 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  15.244.876 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  15.237.772 €

Jahresüberschuss  —  7.104 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  — 14.620.570 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  13.641.245 €

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  979.325 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 €

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  772.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  9.434.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlunge

naus Investitionstätigkeit  —  -8.662.000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  7.797.675 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  115.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  — 7.682.675 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  23.190.245 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  23.190.245 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr  —  0 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  7.797.500 €

zusammen auf  —  7.797.500 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Investitionsauszahlungen belasten,

werden auf  —  7.610.000 €

festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  5.186.720 €

Abweichend hiervon beläuft sich der von der Kreisverwaltung genehmigte Betrag auf  —  4.800.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  3.000.000 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten ggü. der Einheitskasse

wird festgesetzt  — auf 9.000.000 €

§ 5

Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden und der Stadt Nastätten eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird für das Jahr 2025 auf 31 v.H. festgesetzt.

§ 6

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser  —  4.587.240 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser  —  4.213.843 €

zusammen auf  —  8.801.083 €

2.

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser  —  1.000.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser  —  2.000.000 €

zusammen auf  — 3.000.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser  —  6.635.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser  —  2.675.000 €

zusammen auf  — 9.310.000 €

darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser  —  6.635.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser  —  2.267.000 €

zusammen auf  —  9.310.000 €

§ 7

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  28.847.887,63 €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  28.869.132,63 €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025  —  28.876.236,63 €.

§ 8

Deckungsvermerke:

Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge bei der „Grundversorgung und Hilfen in anderen Lebenslagen“ (Produktgruppe 3.1.1) sowie bei den „Hilfen für Asylbewerber“ (Produktgruppe 3.1.3) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.

§ 9

Altersteilzeit

Die Zahl der nach § 43 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 75a und § 75 b Landesbeamtengesetz (LBG) bzw. des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird im Haushaltsjahr gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.09.2023 wie folgt festgesetzt:

Beamte:

0 Fälle (entspricht 0 Stellen)

Tariflich Beschäftigte:

3 Fälle (entspricht 3,0 Stellen,

davon 2 Fälle besetzt)

Nastätten, den 20.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
Jens Güllering, Bürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.03.2025 bis 04.04.2025 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 206 öffentlich aus.

Nastätten, den 20.03.2025
Jens Güllering, Bürgermeister